Forstministerin Keller bei Auerhuhn-Auswilderung: „Auerhühner sind die Botschafter gesunder Wälder“

Die 2014 erstmals angewendete Auswilderungsmethodik bewährt sich. Raufußhuhnbericht 2015 vorgestellt

Forstministerin Birgit Keller beim Auswildern von drei jungen Auerhuhn-Hennen und einem Auerhuhn-Hahn im Forstamt Gehren.Erfurt (hs): Thüringens Forstministerin Birgit Keller hat heute zusammen mit Vertretern der Landesforstanstalt, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Thüringen e. V. (SDW), und weiterer Artenschutzexperten die diesjährige Auerhuhn-Auswilderungsaktion mit dem Freilassen von drei Tieren im Bereich des Forstamtes Gehren abgeschlossen. “Die Auerhühner gehören in unsere Wälder. Ein guter Lebensraum für die Tiere bedeutet aktiver Naturschutz und nutzt auch weiteren Arten. Die Auerhühner sind die Botschafter gesunder Wälder“, sagte Keller nach der Auswilderung der imposanten Tiere. Zugleich stellte die Ministerin den Raufußhuhnbericht 2015 vor.

Charaktervogel Thüringens braucht geeigneten Lebensraum

„Der Charaktervogel des Freistaats, vielfach auf Wappen zu sehen oder an Ortsbezeichnungen zu lesen, war noch in den 1970er Jahren im Thüringer Schiefergebirge weit verbreitet“ erläutert Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Hohe Schadstoffeinträge, fehlende Lebensräume, erhöhte Rot-, Schwarz- und Raubwildbestände und vielfältige Störungen durch den zunehmenden Tourismus haben die Auerhuhnbestände drastisch vermindert. Zwischenzeitlich ausgewiesene Naturschutzgebiete und EG-Vogelschutzgebiete definieren das Auerhuhn als besonders schutzwürdige Art. Doch es hat sich herausgestellt, dass dieser reine Flächenschutz nicht ausreicht. Kern des Projektes ist daher die Verbesserung der Lebensraumqualität, die insbesondere in den letzten drei Jahren den Aktivitätsschwerpunkt bildet.

 

Auerhuhn als Leitart im Waldnaturschutz

Zur auerhuhngerechten Lebensraumgestaltung gehört die Herstellung lichterer Waldstrukturen, die Förderung alter starkastiger Kiefern sowie die Verbesserung der Beerkrautvegetation ebenso wie der Ersatz von für das Waldhuhn gefährlichen Drahtzäunen durch besser sichtbare hölzerne Hordengatter. Alle Maßnahmen laufen im Kontext der forstlichen Bewirtschaftung. Speziell mit den waldbaulichen Maßnahmen wird nicht nur das Auerhuhn, sondern auch andere Arten lichter Waldstrukturen wie die Rote Waldameise, die Kreuzotter, Waldeidechse, der Specht oder der Ziegenmelker gefördert. „Hier zeigt sich sehr schön, das Artenschutz nicht gegen die naturnahe Forstwirtschaft, sondern mit der naturnahen Forstwirtschaft umgesetzt werden kann“, so die Ministerin.

Neue Auswilderungsmethodik hat sich bewährt

Seit 2014 wird die in Polen erprobte Auswilderungsmethodik „Born to be free“ umgesetzt. Diese sieht eine stufenweise Auswilderung in besonderen Biotopvolieren vor. Die Jungvögel werden hierbei unter Begleitung der Mutterhenne schrittweise in die Freiheit entlassen. Dadurch soll die Überlebensfähigkeit der Jungvögel in den ersten Monaten erhöht werden. Zur Auswilderung kamen dieses Jahr insgesamt 30 Jungvögel, davon elf Hähne und 19 Hennen, sämtlich aus der deutschlandweit einzigen staatlichen Auerhuhn-Aufzuchtanlage der ThüringenForst-AöR.

Quelle: ThüringenForst, Erfurt
Fotos: Martin Gerlach
n50-2016-2
n50-2016-3
n50-2016-4