In der Brut- und Setzzeit im Frühjahr ist die Anleinpflicht für Hunde im Wald besonders wichtig.
Erfurt (hs): Mit der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni ist die Einhaltung der ganzjährigen Anleinpflicht für Hunde im Wald besonders wichtig. Darauf macht die Landesforstanstalt aufmerksam, mit 200.000 Hektar flächengrößter Waldbesitzer im Freistaat. In dieser besonders sensiblen Zeit stellen Rehkitze, Junghasen oder Jungvögel für freilaufende Hunde eine besonders leichte Beute dar. Gemäß dem Thüringer Waldgesetz sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, an der Leine zu führen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Förster appellieren an Vernunft und Tierliebe der Hundebesitzer
„Gerade in Zeiten, in denen die Wildtiere ihre Jungen aufziehen, müssen Hundebesitzer beim Waldspaziergang gleichermaßen ökologische Vernunft wie Tierliebe zeigen“, so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Denn Rehkitze und Junghasen laufen bei Gefahr nicht weg, sondern bleiben ruhig liegen, um nicht gesehen zu werden. Auch weibliche Rehe, die kurz vor dem Setzen ihrer Kitze sind, können nicht so schnell flüchten und fallen oft frei laufenden Hunden zum Opfer. Bodenbrütende Vögel sowie unerfahrene Jungtiere aller Arten sind ebenfalls durch frei laufende Hunde gefährdet. Besonders Waldwiesen, Feldraine, schmale Fußpfade in Wäldern oder auch deckungsreiche Kulturen sind Orte, die häufig für das Brut- und Setzgeschäft seitens des Wildes genutzt werden. Freilaufende Hunde stören hier das Wild und seine Aufzucht in ganz erheblichem Maße.
Auch Forstwege, Waldwiesen oder Moore gehören zum Wald
Das Thüringer Waldgesetz lässt hierbei keinen Interpretationsspielraum zu: Als Wald gelten auch Waldwiesen, holzfreie Flächen oder Forstwege genauso, wie Waldränder, Moore oder Waldteiche. Auch auf diesen Flächen sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen. Besonderes Augenmerk haben die Förster auf Hundebesitzer geworfen, die zwei oder mehrere Hunde führen. Nicht selten assistieren sich zwei Hunde bei der Hetze, das Wild ist damit chancenlos. In schweren Fällen des Verstoßes sieht das Thüringer Waldgesetz eine Geldbuße bis 2.500 Euro vor, unbeschadet weiterer naturschutzrechtlicher Vorschriften.