Wichtige Gesetzesänderung stärkt die 2012 eingeführte Forstorganisation im Freistaat
Erfurt (hs): Die vom Bundestag Mitte Dezember 2016 beschlossene Änderung des Bundeswaldgesetzes ist Mitte Januar von Bundespräsident Gauck unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt worden. Die Änderung stellt bestimmte forstliche Dienstleistungen, wie etwa das Auszeichnen von Bäumen zur Fällung oder die Unterstützung bei der Holzernte, frei von den Beschränkungen des deutschen Wettbewerbsrechts. „Klein- und Kleinstprivatwaldbesitzer, die unter erheblichen strukturellen Nachteilen leiden, unterstützt die jüngste Gesetzesänderung dabei, eigenverantwortlich die mit der nachhaltigen Bewirtschaftung verknüpften Gemeinwohlleistungen zum Wohle aller Thüringerinnen und Thüringer zu erbringen“, so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Damit ist der rein wirtschaftlichen Betrachtung des Waldes ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben worden. Durch die Änderung des Bundeswaldgesetzes ist der institutionelle Rahmen für die Fortführung der Gemeinwohlleistungen der staatlichen Forstverwaltungen gesichert worden. Die ThüringenForst-AöR wurde 2012 gegründet und ist damit bundesweit die jüngste, reorganisierte Forstverwaltung in Deutschland. Ihr Organisationskonzept der Gemeinschaftsforstverwaltung ist mit der Bundeswaldgesetzänderung bestätigt worden.